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Persönliches Budget

Wir beraten Sie zum persönlichen Budget

Was ist das persönliche Budget?

Mit einem persönlichen Budget können behinderte Menschen Hilfe und Unterstützung selbständig einkaufen und bezahlen.

So können sie eigenverantwortlich entscheiden von wem , wo und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Auf diese Weise werden Sie zu Kunden oder sogar zu Arbeitgebern.
Das Budget soll den individuellen Leistungsbedarf eines behinderten Menschen decken.
Meistens liegt das Budget in seiner Summe aber nicht über den bisher erbrachten Leistungen.

Wer zahlt das persönliche Budget?

In Frage kommen z.B.:
  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit
  • Träger der Altersversicherung für Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge

Wer kann das persönliche Budget beantragen?

Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch kann das persönliche Budget beantragen, egal wie schwer seine Behinderung ist.

Das betrifft z.B. auch Eltern, die das persönliche Budget für ihre behinderten Kinder beantragen können.

Und wo?

Der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch wendet sich an eine gemeinsame Servicestelle, z.B. an unsere Mitarbeiter der Integrationsabteilung des ASB.
Dort wird geklärt, welche Leistungen der behinderte Mensch beantragen möchte , welche in Frage kommen und ihm zustehen.

Die Servicestelle leitet den Antrag an den zuständigen Leistungserbringer weiter.

Und dann?

Laden die Träger, die die Hilfe bezahlen, Sie zu einem Gespräch ein. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens mibringen.
In dem Gespräch wird verhandelt, welche und wieviel Hilfen Sie brauchen und wieviel Geld Ihnen dafür zusteht.
Im Gespräch wird auch der Beauftragte festgelegt, der die Hilfen koordiniert, wenn sie von mehreren Trägern kommen. Das ist meist der Träger, bei dem Sie das persönliche Budget beantragt haben.
Jeder Träger schreibt eine Stellungnahme. Mit dem Beauftragten schließen Sie einen Vertrag über die Hilfe; eine Zielvereinbarung.

In einem anschließenden Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, welche Hilfe in welcher Höhe an Sie ausgezahlt wird.

 
 
 
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